Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
sämtliche Verträge zwischen den Mitgliedern und therapiePUNKT GmbH,
soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit therapiePUNKT GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des von therapiePUNKT GmbH
betriebenen Fitnessstudios berechtigt sind.
Online-Vertragsabschluss
Bei einem Online-Vertragsschluss über die Website des therapiePUNKT GmbH
stellt das Mitglied durch einen Klick auf die
Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot
auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages.
Widerruf
Die therapiePUNKT GmbH behält sich vor, den Vertrag
innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss in Textform zu
widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.
Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere dann vor,
wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds aufgrund
eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des
Mitglieds durch therapiePUNKT GmbH gekündigt wurde.
Für das Mitglied gilt im Falle eines Online-Vertragsabschlusses das
gesetzliche Widerrufsrecht, über welches bei Vertragsschluss
gesondert belehrt wird.
Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine
Mitgliedschaft nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können
nicht Mitglied werden.
Mitgliedskarte / Transponder
Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss bzw. bei Online-
Vertragsabschluss beim ersten Studiobesuch eine Mitgliedskarte
bzw. einen Transponder, der den Zutritt zu den Trainingsbereichen
ermöglicht. Dies begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages
keinen Anspruch auf Nutzung der Angebote des therapiePUNKT GmbH.
Zugang zum Training
Durch den Vertrag und den Erhalt der Mitgliedskarte bzw. des
Transponders erhält das Mitglied Zutritt zu den Trainingsbereichen
und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen.
Ohne Mitnahme des Transponders ist der Zutritt nicht möglich.
Hausordnung
therapiePUNKT GmbH ist berechtigt, eine für die
Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die
Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen
Nutzung des Studios / der Geräte und zur Wahrung der Rechte
anderer Mitglieder.
Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der
Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist,
Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
Verstoß gegen Hausordnung / Weisung
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen ist die therapiePUNKT GmbH
berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger
Wirkung zu kündigen, temporär ruhend zu stellen und/oder
Schadenersatz geltend zu machen.
Nutzung Fitnessraum
1. Da die Benutzung des Fitnessraumes in Eigenverantwortung durch das Mitglied,
ohne eine Aufsicht durch den Betreiber erfolgt und der Betreiber nicht die ständige Verkehrssicherung
aufrechterhalten kann, und insbesondere die Nutzung durch die
Berechtigten unbeaufsichtigt und ohne Anleitung durch den Betreiber
oder beauftragte Dritte geschieht, erfolgt die Nutzung des Fitnessraumes,
auf eigene Gefahr des Mitglieds.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der gesamte
Nutzungsbereich, d.h. der Fitnessraum einen Self-Check-
In-Bereich darstellt und der Mieter vor der Nutzung der Einrichtungen
diese auf etwaige Sicherheitsmängel selbst untersuchen muss. Etwaige
Mängel oder Risikobereiche können beispielsweise dadurch entstehen,
dass Vornutzer die Einrichtungen unsachgemäß benutzen oder
ungesichert hinterlassen.
3. Insbesondere ist das Mitglied selbst für die Prüfung seiner Fähigkeiten
und seines Gesundheitszustandes zuständig, d.h. ob er physisch
und/oder gesundheitlich in der Lage ist, den Fitnessraum eigenständig zu benutzen.
4. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betreibers
oder von Seiten seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen haftet der
Betreiber nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter
Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine
vorsätzliche Vertragspflichtverletzung vorliegt, ist die
Schadensersatzhaftung des Betreibers auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleiben unberührt.
5. Soweit vorstehend nicht anders ausdrücklich geregelt, ist die Haftung
des Betreibers ausgeschlossen.
6. Die Nutzung des Fitnessraumes durch
minderjährige Kinder und/oder Jugendliche ohne eine Aufsicht durch
den Eigentümer und/oder eines volljährigen Gastes ist nicht gestattet.
7. Das Mitglied haftet bei einer unsachgemäßen Nutzung und/oder einer
Beschädigung in Folge eines übermäßigen Gebrauchs des Inventares, der
Sportgeräte und des Fitnessraums, des Saunabereichs. Beschädigungen
sind unverzüglich dem Betreiber anzuzeigen.
Umgang mit der Mitgliedskarte bzw. dem Transponder
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des
Transponders zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das
Mitglied der therapiePUNKT GmbH unverzüglich zu melden.
Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Transponders
gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko der
missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
Gebühr bei Neuausstellung/Verlust der Mitgliedskarte bzw. des Transponders
Für die Neuausstellung des Transponders bei einem durch das Mitglied
verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete
Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 29,00 € für einen Ersatz-
Transponder fällig. Der alte Transponder verliert mit der Aktivierung des
Ersatz-Transponders seine Gültigkeit.
Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das
Mitglied ist daher verpflichtet die Mitgliedskarte ausschließlich
persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Verbot von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von
Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Änderung von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, der therapiePUNKT GmbH jede
Änderung von vertragsrelevanten Daten, insbesondere Name, Adresse,
E-Mail-Adresse, Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
Fälligkeit der Beiträge
Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden in dem auf dem
Vertragsdeckblatt bezeichneten Rhythmus (Teilleistungszeitraum) fällig,
soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag ist
bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zu zahlen, auch wenn Leistungen nicht
in Anspruch genommen werden.
Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach
Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aufnahmegebühr am Tage
des Zustandekommens des Vertrages fällig.
Preisanpassungsrecht
Die therapiePUNKT GmbH ist berechtigt, die auf dem
Vertragsdeckblatt bezeichneten wiederkehrenden Beiträge
anzupassen:
1. Umsatzsteueränderung:
Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, so erhöht oder
ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Anpassung
erfolgt ab dem Zeitpunkt der Änderung des Umsatzsteuersatzes.
2. Anpassung nach Vertragslaufzeit:
Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit ist
die therapiePUNKT GmbH berechtigt, die Mitgliedsbeiträge
anzupassen. Eine solche Anpassung wird den Mitgliedern
mindestens 6 Wochen vor In Kraft treten in Textform (§ 126b BGB)
mitgeteilt. Sofern das Mitglied der Beitragsanpassung nicht zustimmt,
ist es berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Anpassung außerordentlich zu kündigen.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren und Kosten bei Rückbuchung
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren
teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für
die Aufnahme) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde.
Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils
erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und
Gebühren aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die
dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.
Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich die therapiePUNKT GmbH das Recht vor,
dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom
Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und
Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.